Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Österreich
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen in Österreich ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.
Was bedeutet das für KMUs?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps den WCAG 2.1-Standards entsprechen. Diese Richtlinien fördern die Zugänglichkeit digitaler Inhalte für alle Nutzer, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen.
Wesentliche Anforderungen der WCAG 2.1
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Wahrnehmbarkeit: Inhalte sind für alle Sinne zugänglich; z. B. Bilder mit Alternativtext für Screenreader.
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Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein, beispielsweise durch Tastaturnavigation.
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Verständlichkeit: Inhalte und Navigation sollten klar und einfach gestaltet sein, um die Nutzung zu erleichtern.
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Robustheit: Die Website muss mit unterschiedlichen Technologien kompatibel sein, um langfristige Zugänglichkeit zu gewährleisten.
Praktische Tipps für die Umsetzung
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Farbkontraste überprüfen: Stellen Sie sicher, dass der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend lesbar ist.
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Tastaturnavigation ermöglichen: Alle interaktiven Elemente sollten auch über die Tastatur zugänglich sein.
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Untertitel und Transkripte anbieten: Für Videos und Audios sollten Untertitel und Transkripte bereitgestellt werden.
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Formulare zugänglich gestalten: Formulare sollten klar beschriftet sein, und Fehlerhinweise müssen verständlich und detailliert sein.
Ausnahmen und Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind teilweise von den BFSG-Pflichten ausgenommen – jedoch nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.
Bei Verstößen drohen Verwarnungen und Aufforderungen zur Behebung von Mängeln. Anhaltende Verstöße können zur Schließung der Website und zu Bußgeldern führen.
Fazit
Die Umsetzung der WCAG 2.1-Standards ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung. Frühzeitige Anpassungen können rechtliche Probleme verhindern und Ihr Unternehmen zukunftsorientiert aufstellen.